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Aktuelle Nachricht – McDonalds: Happy Meal vor dem Kadivon Redaktion eigentümlich frei Konsumentenbevormundung via Jugendschutz (ef-LFP) Nachdem eine US-amerikanische Mutter die Fastfood-Kette McDonalds wegen Verführung Minderjähriger zu ungesundem Essen verklagt hat sieht sich nunmehr auch die Verbraucherzentrale Hamburg in die aufklärerische Pflicht genommen. Stein des Anstoßes ist das unter dem weltweiten Markennamen Happy Meal vertriebene Kindermenü des Schnellrestaurants. Es enthält neben variablen Komponenten aus der McDonalds-Speisekarte ein nichtessbares Kinderspielzeug. Dagegen hat nun Monet Parham aus Sacramento, Kalifornien, eine Sammelklage eingereicht. Die Mutter einer sechsjährigen Tochter sieht in dem Spielgerät ein Einfallstor für die Gefährdung der infantilen Volksgesundheit: „Ich sorge mich um die Gesundheit meiner Kinder und bin der Meinung, dass McDonald’s in ihrer Entwicklung möglichst wenig Raum einnehmen sollte“. Unterstützt wird sie bei diesem selbst scheinbar nicht umsetzbaren Vorhaben vom Center for Science in the Public Interest (CSPI), einer im sogenannten Konsumentenschutz tätigen US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation. Die CSPI verurteilt in diesem Fall insbesondere den marketingtechnischen Aspekt der McDonalds-Werbeverantwortlichen und weist darauf hin, dass Kinder nicht in der Lage seien, Werbemaßnahmen als solche zu erkennen. Allerdings scheint die CSPI dieselbe Fähigkeit auch Erwachsenen abzusprechen, setzt sie sich doch beispielsweise im Rahmen einer „Campaign for Alcohol-Free Sports TV“ für ein von trinkbaren Alkoholprodukten bereinigtes Werbefernsehen ein. Dem amerikanischen CSPI möchte das deutsche Pendant natürlich nicht nachstehen. Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg ist das Happy Meal schon seit einiger Zeit ein Dorn im Auge: „Das Happy Meal verknüpft ungesundes Essen mit Spielzeug“. Der selbst ernannte Ernährungsexperte befürwortet im selben Atemzug weitergehende Sanktionierungsmöglichkeiten: „Es wäre aber sinnvoll, wenn es auch in Deutschland möglich wäre, das Happy Meal zu verbieten […] Zudem sollte die Werbung gegenüber Kindern insgesamt eingeschränkt werden“. Sollte sich seine Sichtweise beim Gesetzgeber durchsetzten, droht womöglich auch dem in seiner Existenz immer wieder gefährdetem Überraschungs-Ei der administrative Tod (ef-online berichtete). Quelle:
04. Januar 2011 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. Damit helfen Sie uns, unser Angebot stetig weiter auszubauen und genießen zusätzlich attraktive Privilegien. Testen Sie eigentümlich freiProminente Autoren und kantige Kolumnisten wie Bruno Bandulet, Theodore Dalrymple, Carlos A. Gebauer, Jörg Guido Hülsmann, Michael Klonovsky oder Frank Schäffler schreiben jeden Monat exklusiv in eigentümlich frei. Testen Sie ein Magazin, das über das Angebot auf ef-online hinausgeht. Diesen Artikel teilenAnzeigen |
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