André F. Lichtschlag

Jg. 1968, Gründer und Herausgeber der Zeitschrift "eigentümlich frei", Verleger (ef und Lichtschlag Buchverlag).

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Alkoholverbot in Hamburgs U-Bahn: Lasst die Kunden entscheiden!

von André F. Lichtschlag

Ein Zwischenruf

In Hamburger U-Bahnen ist Alkoholkonsum künftig verboten. Politik und Medien diskutieren heftig. Warum eigentlich?

In einer freien Gesellschaft sollte jeder private Anbieter Verbote oder Gebote in seinen Betrieben erlassen dürfen, wie es ihm beliebt. Der Kunde entscheidet, welche Angebote er bevorzugt.

Das würde für Rauchverbote oder Abweisung unerwünschter Menschen (-gruppen) in Restaurants und Kneipen genauso gelten wie für Kruzifixe, Kopftücher oder Sexualkundeunterricht in Schulen. Nur leben wir lange nicht mehr in einer freien Gesellschaft. Alles Private ist spätestens seit 1968 politisch. Schulen sind eine „öffentliche Angelegenheit“, der Personennahverkehr ebenso. Selbst der Wirt darf nicht mehr entscheiden, wen er einlädt, draußenhält, rauchen lässt oder den Glimmstengel verbietet. Demnächst werden Politiker uns noch vorschreiben, was wir wann und wo essen dürfen – erste Schritte sind mit Werbeverboten und „Ampelkennzeichnungen“ längst gemacht. Das Problem ist also nicht der Alkohol in der U-Bahn, sondern das Öffentliche am Nahverkehr. Es gibt Taxifahrer, die weisen Juhnkes Jünger ab. Andere nehmen Aufpreis und Waschtücher mit. Recht haben beide. Im Übrigen ist der private Nahverkehr dem öffentlichen vorzuziehen.

02. September 2011

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