30. Juni 2009

Herkulesaufgaben für Europa Das Bundesverfassungsgericht hat zu Lissabon gesprochen

Eine erste Einschätzung

von Carlos A. Gebauer

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seiner Entscheidung zum Vertrag von Lissabon vom 30. Juni 2009 mit deutlichen Worten klargestellt, dass die Souveränität der Bundesrepublik Deutschland nicht von den Verfassungsorganen alleine – und somit „am Volk vorbei“ – aufgegeben werden kann. Auch wenn die Entscheidung den europäischen Integrationsprozess formal nur vorläufig stoppt, …

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