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Erben und Schenken: Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

von Libertäres Institut

Forderung nach Abschaffung der Erbschaftssteuer

Das Libertäre Institut (LI) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschafts- und Schenkungssteuer. „Die bisherige Regelung war eine Begünstigung des Konsums und eine Belastung von Investitionen“, so Robert Grözinger, Mitarbeiter des LI. „Die Forderung zur Gleichbehandlung verschiedener Vermögensformen sollte allerdings zum Anlass genommen werden, die Erbschafts- und Schenkungssteuer komplett abzuschaffen.“

Eine Erbschaftssteuer trägt zur Senkung des Kapitalstocks bei, denn das Geld, das der Staat nimmt, wird dem wohlstandsfördernden Investitionsstock entzogen. Die bisherige Regelung hat zusätzlich noch dazu beigetragen, dass Kapital eher in den Eigenheimbau, also lediglich in langfristige Konsumgüter, gesteckt wurde, statt in Wertpapiere, Firmenanteile und andere arbeitsplatzschaffende Investitionen. Eine Gleichbehandlung aller Vermögensarten ist daher grundsätzlich zu begrüßen.

Jede Erbschaftssteuer wirkt sich aber negativ auf den Investitionsumfang aus. Selbst wenn die Steuersumme ausschließlich für staatlich Investitionszwecke genutzt würde, wäre das Resultat ein Verbrauch statt einer Zunahme an Kapital. Denn solange staatliche Investitionsgüter zu nicht kostendeckenden Preisen angeboten werden, wie z.B. Straßen und Universitäten, stellen sie keine Investition dar, sondern Konsum. Zudem entziehen diese „Investitionen“ dem Privatsektor, wo er sie gewinnbringender und wohlstandsfördernder verwenden würde, die nötigen Mittel in dieser Höhe.

Aber selbst für diese mangelhaften Investitionen wird in der Realität nur ein geringer Teil der Steuergelder verwendet, der Hauptteil fließt in den direkten Konsum, als Löhne und Gehälter im öffentlichen Dienst, als Zuschüsse zu einer Vielfalt von Transferleistungen wie Rente und Sozialhilfe und vieles andere mehr. Die Erbschaftssteuer ist daher wohlstandsvernichtend.

Mit 3,8 Mrd Euro jährlich macht das Erbschaftssteueraufkommen nur einen geringen Teil der gesamten Steuereinnahmen aus. Aber dies sei nicht der springende Punkt, so Grözinger. „Entscheidend ist, dass mit der Erbschaftssteuer der Staat Privatpersonen Geld abnimmt, das sie mühsam, trotz Inflation, trotz Einkommenssteuer, Mehrwertsteuer und einer Unzahl weiterer Steuern dem eigenen Konsum vorenthalten haben, um einen Teil ihres Lebenswerkes einer späteren Generation zu vermachen. Erbschafts- und Schenkungssteuer ist daher nicht nur ökonomisch, sondern auch moralisch schädlich, denn sie steht ethisch auf einer Stufe mit der Leichenfledderei.“

Länderregierungen, die Probleme mit der Gegenfinanzierung einer Abschaffung der Steuer sehen könnten, empfiehlt das Libertäre Institut, die Privatisierung von einigen Universitäten oder anderen Bildungseinrichtungen sowie des Straßenbaus in Erwägung zu ziehen. „Damit wäre der wohlstandsfördernde Effekt einer Abschaffung der Steuer gleichsam verdoppelt“, so Grözinger.

ENDE DER PRESSEMITTEILUNG

Hinweis:

Für weitere Anfragen steht der Leiter des Libertären Instituts, David Schah, zur Verfügung:

Tel: ++49(0)173/8517462
E-Mail: info@libertaeres-institut.de

Das Libertäre Institut ist Deutschlands einziger radikal-liberaler und prokapitalistischer Thinktank und wirbt für eine libertäre Sichtweise auf alle durch Politikversagen entstandenen Probleme. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Webseite: http://www.libertaeres-institut.de

Postanschrift:
Libertäres Institut
c/o David Schah
Sebastianstr. 213
53115 Bonn

01. Februar 2007

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