19. September 2011

Die Euro-Lüge, Teil III Bundestag hat Haushaltshoheit schon lange nicht mehr

Bundesverfassungsgericht ist auf dem „europäischen“ Auge blind

von Ralph Bärligea

Dossierbild

Im Mai 2011 hat es eine Währungsreform gegeben, da die Zentralbank entgegen dem Lissabon-Vertrag damals damit begann, Staatsanleihen aufzukaufen. Darum taugt der Euro seitdem wegen seiner vertragsrechtlichen Wertlosigkeit gänzlich nicht mehr als Anlage- oder sonstiges Vertragsobjekt. Die „WirtschaftsWoche“ titelte damals als Deutschlands größte Wirtschaftszeitschrift mit einer Todesanzeige für den Euro. …

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