Alexander Ulfig

Jahrgang 1962, ist ein deutscher Philosoph, Soziologe und Autor populärwissenschaftlicher Bücher.

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Anonymisierte Bewerbungsverfahren: Eine gute Idee, aber...

von Alexander Ulfig

Müssen Zeugnisse und Referenzen geschwärzt werden?

Familienministerin Kristina Schröder führt ab dem 24. August 2010 anonyme Bewerbungen für ihr Ministerium ein. Die Bewerber sollen im Lebenslauf weder Namen, noch Geschlecht, Alter, Familienstand, Religion, Behinderung oder Nationalität angeben. Erst beim Vorstellungsgespräch müssen sie ihre Identität preisgeben. Für Ministerin Schröder hat dieses Bewerbungsverfahren eine Vorbildfunktion. Nicht nur in ihrem Ministerium, sondern auch in anderen Bereichen, zum Beispiel in der Wirtschaft, könnte es zur Anwendung gelangen. Mit Hilfe des anonymisierten Bewerbungsverfahrens soll mehr auf die Qualifikation der Bewerber geachtet werden. Außerdem soll es mehr Chancengleichheit und bessere Integration ermöglichen.

Als Verfechter der Qualifikationsorientierung, wonach in Bewerbungsverfahren einzig und alleine die fachliche Qualifikation der Bewerber und nicht deren Gruppenzugehörigkeit zählen sollte, habe ich für Vorschläge zur Anonymisierung von Bewerbungsverfahren immer ein offenes Ohr. Qualifikationen sind verselbständigte Fähigkeiten beziehungsweise Bündel von Fähigkeiten. Achtet man nur auf die Qualifikationen der Bewerber, so sieht man von ihrer Gruppenzugehörigkeit, aber auch von ihrer persönlichen Lebensgeschichte und -situation ab. Achtet man nur auf die Qualifikationen, so kann am besten die Eignung der Bewerber festgestellt werden.

Doch wie stellt sich Frau Schröder die Realisierung ihres Verfahrens vor? Zu einer Bewerbung gehören neben einem Lebenslauf auch Zeugnisse, Referenzen und andere Leistungsnachweise. Soll der Name des Bewerbers in diesen Dokumenten gestrichen oder zugedeckt werden? Bei Bewerbungen um wissenschaftliche Stellen zum Beispiel muss neben den oben genannten Dokumenten auch die Publikationsliste beigelegt werden. Soll der Name dort auch zugedeckt werden? Sind Angaben zur Person, zum Beispiel über das Alter, das etwas über die Arbeitserfahrung des Bewerbers sagt, wirklich irrelevant? Und schließlich: Macht es wirklich Sinn, den Lebenslauf anonym zu gestalten, wenn spätestens beim Vorstellungsgespräch die Identität des Bewerbers preisgegeben wird?

Doch grundsätzlich sollte über Sinn und Zweck von anonymisierten Bewerbungsverfahren nachgedacht werden. Sinnvoll wären zum Beispiel anonyme Klausuren oder Tests zur Feststellung einiger Qualifikationen. Ein Bewerber müsste auf dem Deckblatt nicht seinen Namen, sondern eine ihm zugewiesene Nummer aufschreiben. Die Gutachter wüssten nicht, von wem die Klausur geschrieben wurde. Davon wüsste nur die Abteilung oder Person, die dem Bewerber die Nummer zugewiesen hatte. Auf diese Weise könnten nur die Fachkenntnisse des Bewerbers festgestellt werden.

Allerdings stellt sich hier die Frage, ob alleine dieses Verfahren ausreicht, um die Qualifikationen der Bewerber hinreichend festzustellen. In der Wissenschaft zum Beispiel würde man mit dem Einsatz nur dieses Verfahrens entscheidende Leistungen, wie Publikationen und Lehrtätigkeit, außer acht lassen. In der Wirtschaft würde man ebenfalls wichtige Leistungen, die der Bewerber bereits vollbracht hat, umgehen. Anonyme Klausuren und Tests könnten demnach nur als Ergänzung zu bestehenden Verfahren eingesetzt werden. Sie sollten aber einen wichtigen Stellenwert innerhalb der ganzen Bewerbungsprozedur erhalten. Ich plädiere dafür, da wo es möglich und angebracht ist, anonymisierte Verfahren einzuführen.

05. August 2010

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