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Zeitarbeit: Armutsfalle oder Jobmotor?Das überschätzte Phänomen Am vergangenen Dienstag haben sich die 27 Arbeitsminister der EU nach gut sechs Jahren auf einen Kompromiss für eine neue Zeitarbeitsrichtlinie geeinigt, welche die verschiedenen Zeitarbeitsgesetze der Mitgliedsstaaten harmonisieren soll. Für das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), das in Deutschland seit den siebziger Jahren die Zeitarbeitsbranche reguliert, ergeben sich hieraus keine gravierenden Konsequenzen. Bei der Zeitarbeit oder Leiharbeit handelt es sich um ein Geschäftsmodell, bei dem Arbeitskräfte, die von einer Zeitarbeitsfirma angestellt und entlohnt werden, an Kundenunternehmen vermietet werden. Der Vorteil von Zeitarbeit gegenüber einem regulären Arbeitsverhältnis ist, dass sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht vertraglich aneinander binden. Für den Arbeitnehmer besteht hierin die Chance, bei verschiedenen Firmen Berufserfahrung zu sammeln, ohne sich selber auf Jobsuche begeben zu müssen – die Vermittlung übernimmt ja seine Zeitarbeitsfirma. Der Arbeitgeber spart dagegen Personalkosten und kann seine Mitarbeiter auf Zeit unbürokratisch wieder loswerden, wenn Aufträge ausbleiben. Genau letzteres ist wohl der Grund dafür, warum die Zeitarbeit seit vielen Jahren nicht nur in Deutschland ein ständiger Zankapfel zwischen reformorientierten und reaktionären politischen Kräften war: So erscheint die Zeitarbeit für Unternehmer als praktische und legale Möglichkeit, das mitunter starre und komplizierte Arbeitsrecht in den Mitgliedsstaaten zu umgehen. Tatsächlich hat sich die Zahl der
Zeitarbeiter hierzulande seit der letzten Reform des AÜG im Zuge
der Hartz-Gesetze mehr als verdoppelt. Die Reformbefürworter, zu
denen sowohl SPD- als auch CDU-Politiker gehören, nahmen das zum
Anlass, die Zeitarbeit als Jobmotor zu feiern. Demgegenüber
verteufeln Gewerkschaftsanhänger Zeitarbeit gerne als „moderne
Sklaverei“, weil die Regierung Schröder die
Einsatzdauerbeschränkung von Zeitarbeitern abschaffte und vom
Kundenbetrieb unabhängige Tarifverträge ermöglichte,
die jetzt den Zeitarbeitern niedrigere Löhne als ihren
festangestellten Kollegen garantieren. Gewerkschaften wittern hier
nicht ganz zu Unrecht einen Angriff auf Kündigungsschutz und
Tarifautonomie durch die Hintertür, wenn Zeitarbeit reguläre Arbeitsverhältnisse verdrängt. Allerdings relativiert sich das Bedrohungsszenario, wenn man den Gesamtbestand an Zeitarbeitskräften betrachtet: Laut Bundesagentur für Arbeit gibt es in Deutschland heute rund 800.000 Zeitarbeiter, was einem Anteil von gerade 2,4 Prozent an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigen entspricht. Es gibt zwar noch Wachstumspotenzial, weil im Vergleich zu anderen europäischen Arbeitsmärkten die Zahl der Zeitarbeiter in Deutschland noch unterdurchschnittlich ist. Allerdings beträgt die Zahl der Zeitarbeiter auch im europäischen Durchschnitt nicht mehr als 4 Prozent. Dies erklärt sich auch aus den eher ernüchternden finanziellen Vorteilen, die ein Unternehmen durch das Anmieten von Arbeitskräften gewinnt: Durchschnittlich ergibt sich in Deutschland eine Lohnkostenersparnis von ca. 15 Prozent pro Zeitarbeiter. Gegenrechnen muss man auch noch einen höheren Einarbeitungsaufwand der wechselnden, betriebsfremden Arbeiter. Zeitarbeit kann bei den Lohnkosten keine Wunder vollbringen, denn auch Zeitarbeitsfirmen müssen Lohnnebenkosten bezahlen, die sie zusammen mit einem Gewinnzuschlag an ihre Unternehmenskunden weiterreichen. Mittelfristig werden die Kosten weiter steigen, da die größten Zeitarbeitsverbände vehement die Aufnahme der Zeitarbeit in das Arbeitnehmerentsendegesetz fordern, nachdem sie mit dem DGB bereits 2006 einen Mindestlohntarifvertrag ausgehandelt haben. Damit stehen die Chancen gut, dass die Bundesregierung einen Mindestlohn von 7 Euro für die gesamte Branche allgemeinverbindlich erklärt. Übrig bleibt der Flexibilitätsvorteil, weil sich Unternehmen in wirtschaftlich schwierigen Zeiten leicht von ihren Zeitarbeitern wieder trennen können. Hier offenbaren sich die bizarren Folgen des gesetzlichen Kündigungsschutzes. Denn die Miete eines Leiharbeiters, die der anheuernde Betrieb an die Zeitarbeitsfirma bezahlt, kann leicht das Doppelte seines Lohns betragen, den er wiederum von seiner Zeitarbeitsfirma erhält. In anderen Worten: Der gesetzliche Kündigungsschutz zwingt den Arbeiter, eine Zeitarbeitsstelle anzunehmen, die ihm beispielsweise einen mageren Stundenlohn von 7 Euro einbringt, obwohl der Betrieb, bei dem er leihweise arbeitet, offenbar bereit ist, 14 Euro pro Stunde für seine Arbeitskraft zu zahlen! Die Differenz kassiert die Zeitarbeitsfirma subventioniert durch unseren Wohlfahrtsstaat. So erschafft Politik das Prekariat. Offenbar ist Zeitarbeit also eine ausgesprochen ineffiziente und kostspielige Methode, den Arbeitsmarkt zu flexibilisieren. Sie vermag zwar, die Arbeitslosenquote zu verringern, weil Zeitarbeit immer noch billiger ist als Arbeitsausfall, aber sie bleibt ein Phänomen, das unter den Bedingungen eines überregulierten Arbeitsmarkts entsteht und auf einem freien Markt kein rentables Geschäft wäre. Warum verschwenden Politiker soviel Zeit und Energie mit der Regulation von Zeitarbeit anstatt die Bedingungen des klassischen Arbeitsmarkts zu verbessern? Nun, zum einen stehen sie unter Druck der Gewerkschaftslobby, die das Einkommen ihrer Anhänger, also Menschen mit einem Arbeitsplatz, auf Kosten derjenigen sichern will, die Arbeit suchen. Anders lässt sich der Standpunkt der Gewerkschaften, den Kündigungsschutz unter allen Umständen zu erhalten, nicht erklären angesichts der erheblichen Einkommensverluste von meist niedrig qualifizierten Zeitarbeitern. Die Gewerkschaften geben natürlich der Zeitarbeitsbranche die Schuld am Sozialabbau, dabei sind sie lediglich das Produkt der Verzerrungen, die der Kündigungsschutz bewirkt. Auf der anderen Seite sind die Arbeitgeberverbände der Zeitarbeitsfirmen selber eine nicht zu unterschätzende Lobby geworden: Nachdem Wolfgang Clement seinen Job als Superminister für Arbeit und Wirtschaft verlor, bei dem er maßgeblich für die Umsetzung der AÜG-Reform verantwortlich war, sitzt er nun im Aufsichtsrat von DIS AG (Deutscher Industrie Service), der fünftgrößten Zeitarbeitsfirma Deutschlands. Internet Neue EU-Richtlinien zu Arbeitszeit und Zeitarbeit Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit bekräftigen erneut ihre Forderung nach einem Mindestlohn 12. Juni 2008 Unterstützen Sie ef-onlineHat Ihnen dieser Artikel gefallen? Dann unterstützen Sie uns durch eine Fördermitgliedschaft. Damit helfen Sie uns, unser Angebot stetig weiter auszubauen und genießen zusätzlich attraktive Privilegien. Testen Sie eigentümlich freiProminente Autoren und kantige Kolumnisten wie Bruno Bandulet, Theodore Dalrymple, Carlos A. Gebauer, Jörg Guido Hülsmann, Michael Klonovsky oder Frank Schäffler schreiben jeden Monat exklusiv in eigentümlich frei. Testen Sie ein Magazin, das über das Angebot auf ef-online hinausgeht. Diesen Artikel teilenAnzeigen |
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