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Indizierung: Warum Zensur "humaner" wäre

von Marco Kanne

Ein Vergleich der Unfreiheiten

Da laut Grundgesetz eine Zensur nicht stattfinden darf, haben sich die staatlichen Verbotsapologeten hierzulande etwas einfallen lassen müssen. Das Ergebnis: Zensur wird einfach "Indizierung" genannt und findet nicht mehr vor, sondern nach der Veröffentlichung statt. Das ist sogar nochmal eine Spur destruktiver, besonders für komerzielle Angebote. Aber warum?

Bei der klassischen Zensur, wie sie heute noch in vielen Staaten der Erde existiert, wird eine Schrift, ein Film und so weiter von einer staatlichen Zensurkommission anhand verschiedener Kriterien überprüft. Welche das genau sind, ist kultur- und landesspezifisch. So ist in islamischen Staaten die bildliche Darstellung Gottes, die der Koran untersagt, verboten und wird zensiert. Verstößt der Inhalt gegen diese Kriterien, darf er unter Strafe nicht veröffentlicht werden.

Die Indizierung läuft jedoch etwas anders ab. Da dem deutschen Staat laut Grundgesetz Zensur formal untersagt ist, darf in der Bundesrepublik prinzipiell niemand davon abgehalten werden, Inhalte überhaupt erst einmal zu verbreiten. Das bedeutet natürlich nicht, dass man nicht bestraft werden könnte, nachdem die Inhalte verbreitet wurden.

Die staatliche Überprüfung von Medieninhalten ist in der Bundesrepublik Sache der so genannte "Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien". Die dort "arbeitenden" Bürokraten sehen sich berufsmäßig Pornos und Splatter-Horrorfilme an oder zocken die neuesten "Killerspiele". Und nachdem sie damit richtig Spaß hatten, dürfen sie sogar noch ihren bürokratischen Machtwahn ausleben und darüber entscheiden, ob der Film, das Spiel, das Buch weiterhin verkauft werden darf oder aus den Regalen deutscher Landen zu verschwinden hat.

Die Hersteller und Verleger zittern vor dieser Behörde, denn nicht selten geht es um Millionenverluste, wenn ihr Produkt indiziert wird. Dieses darf dann weder öffentlich angeboten, noch beworben werden. Wer es dennoch macht, der kann sich im Knast wiederfinden. Ein "öffentliches Bewerben" ist übrigens schon die sachliche Beschreibung des jeweiligen Produkts in Fachzeitschriften.

Mit der Zeit hat die Indizierung de facto die Funktion der Zensur übernommen. Um ihr zu entgehen, findet bei vielen kommerziellen Inhalten, die Gefahr laufen könnten, indiziert zu werden, eine Selbstzensur durch den Anbieter statt. Man weiß ungefähr, nach welchen Kriterien ein Verbot ausgesprochen wird, selbst wenn letztendlich immer willkürlich, weil subjektiv zugehen muss. Was für den einen "sinnlose Gewalt", das kann schon für den anderen Kunst sein.

Warum wäre eine Zensur nun "humaner"? Einmal davon abgesehen, dass es ehrlicher ist, wenn der Staat sagt, er will dies und das nicht, statt Meinungsfreiheit zu heucheln und dann doch zu verbieten, hat die Zensur im Vergleich zur Indizierung den wirtschaftlichen "Vorteil", dass Unternehmen, wenn der Staat ihr Produkt verbietet, nicht schon Millionen Euro für dessen Entwicklung und Vermarktung ausgegeben haben. Meist besteht auch die Möglichkeit, die Zensoren direkt in die Entstehung beispielsweise eines Filmes einzubeziehen, um der Zensur nicht zum Opfer zu fallen. Dies ist etwa in China gängige Praxis.

Ob die Einschränkung der Meinungs- und Ausdrucksfreiheit am Ende nun Zensur oder Indizierung genannt wird, ist natürlich zweitrangig. Es bleibt ein Angriff des Staates auf jenes Gut, das jedem einzelnen Menschen seine unantastbare Würde verleiht, die Freiheit. Und der Schutz der Menschenwürde, so steht es im ersten Artikel der Verfassung dieses Staates, soll angeblich "alle staatliche Gewalt" dienen. Das gestaltet sich natürlich als unmögliches Unterfangen, da es ja genau der Staat ist, der die Freiheit des Menschen am stärksten verletzt.

Internet

29. Juli 2008

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